Wie hoch darf die Güllegabe im Acker- und Futterbau ausfallen? - bauernzeitung.ch | BauernZeitung

2022-06-30 07:33:11 By : Mr. Gavin Ye

Vorschriften beachten Darf ich jetzt güllen? Freitag, 11. Februar 2022 Natur- und Kunstwiesen: Ab Mitte Februar bis Ende September sind bei günstigen Voraussetzungen vor jedem Aufwuchs 25–30 m3/ha Hofdünger oder flüssige Recyclingdünger möglich.  Zwischenkulturen, Äugsteln: Zur Saat 25–30 m3/ha; bei Vegetationsbeginn ist nochmals der Einsatz von 30 m3/ha Hofdünger oder flüssige Recyclingdünger  möglich, falls im Frühjahr eine Nutzung erfolgt. Getreide: Pro Einzelgabe max. 30–40 m3/ha Gülle/flüssige Recyclingdünger einsetzen. Raps: Direkt vor oder nach der Saat höchstens 30 m3/ha ausbringen. Ab Vegetationsbeginn bis Mitte April sind bis zu 60 m3/ha möglich. Gaben über 40 m3/ha aufteilen. Zuckerrüben/Futterrüben: Güllegaben bis zu 30 m3/ha sind vor der Saat möglich, wenn beim Gülleaustrag keine Bodenverdichtungen entstehen. Mais: Einzelgaben bis zu 30 m3/ha direkt vor oder nach der Saat sind möglich. Zwischen Gülleaustrag und Saattermin sollten nicht mehr als fünf Tage liegen. Ideal ist eine Güllegabe im 6- bis 8-Blatt-Stadium. Höchstens 50–60 m3/ha verteilt auf zwei Gaben ausbringen. Kartoffeln: Einzelgaben bis zu 30 m3/ha sind direkt vor oder nach dem Setzen möglich. Eine Kopfdüngung bei 10–15 cm Staudenhöhe ist bei entsprechender technischer Ausrüstung zu empfehlen. Stickstoffbedarf der einzelnen Sorten beachten. Leguminosen: Ackerbohnen, Soja und Erbsen benötigen keine N-Düngung. Daher keine Gülle und flüssige Recyclingdünger einsetzen! Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung der Fachstellen. Leider kommt es immer noch vor, dass sich Landwirtinnen und Landwirte nicht danach ausrichten. Vor allem nach der Ernte im Herbst ist die Problematik am höchsten: Die Betriebe müssen im Herbst ihre Güllelager leeren, um Lagerkapazitäten für den Winter zu schaffen. Doch die Nährstoffaufnahme ist dann kaum mehr möglich und Stickstoff stark auswaschungsgefährdet. Dieses Problem erachten die zuständigen Fachstellen nach wie vor als eines der grössten Umwelt- und Gewässerschutzrisiken.

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